Aufgabe

Seit alters her waren unmittelbare Anlieger von Gewässern für die Sicherung des Wasserabflusses zuständig. Mit Einführung des Preußischen Wassergesetzes am 07.04.1913 wurden zum Zwecke der Vorflutverbesserung sogenannte Ausbauverbände gegründet. In diesen Ausbauverbänden waren die unmittelbar bevorteilten Eigentümer Mitglieder.

In dem Gebiet des Gewässerpflegeverbandes Tensfelder Au-Schmalensee waren das die Ausbauverbände Tensfelder Au (Gründungsjahr 1926), Tensfelder Moor (1939) 1967 erweitert um das Siedlungsgebiet Muggesfelde, Stocksee-Damsdorf (1966) und Teile des Wankendorfer Seengebiet (1933) (Bornhöveder See und Schmalensee).

Mit Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes am 01.03.1960 änderte sich die bisherige Praxis der Gewässerunterhaltungspflicht. Waren vorher nur die unmittelbaren Eigentümer des Einzugsgebietes eines Gewässers bzw. deren Anlieger für die Gewässerunterhaltung zuständig, wurden nun mit der neuen Gesetzeslage alle Eigentümer des Einzugsgebietes eines Gewässers unterhaltungspflichtig. Da man aber nicht alle Eigentümer direkt zur Unterhaltung heranziehen konnte, sollten die neu zu gründenden Wasser- und Bodenverbände die Unterhaltungspflicht aller Eigentümer erfüllen. Die neu zu gründenden Wasser- und Bodenverbände sollten das Einzugsgebiet eines ganzen Gewässersystems umfassen.

Da das Einzugsgebiet der Schwentine zu groß wäre, wurde das Einzugsgebiet der Schwentine in verschiedene Unterteilungen vorgenommen. So ist der neue Wasser- und Bodenverband Tensfelder Au-Schmalensee am 14.03.1969 für ein Teilgebiet der Schwentine gegründet worden. In ihm gingen die Ausbauverbände Tensfelder Au, Tensfelder Moor, Stocksee-Damsdorf und Teile des Wankendorfer Seengebietes auf. Grenzen des neuen Verbandes waren zum einen die natürlichen Wasserscheiden zu den benachbarten Gewässersystemen der Schwale, der Osterau, der Brandsau und der Oberen Trave und innerhalb des Schwentinegebietes die Kreisgrenze zwischen Plön, Segeberg und Eutin (Ostholstein).

Stand im Wasserhaushaltsgesetz von 1957, alleinig der ordnungsgemäße Abfluss im Vordergrund, war ab 1967 auch bei der Unterhaltung das Bild und der Erholungswert der Gewässerlandschaft zu berücksichtigen. Ab 1989 sind bei der Unterhaltung neben dem ordnungsgemäßen Abfluss auch die Belange des Naturhaushaltes Rechnung zu Tragen. Mit Übernahme der EU-Wasserrahmenrichtlinie in das Wasserhaushaltsgesetz im Jahr 2002 sind Gewässer mit einem Einzugsgebiet größer 1000 ha als sogenannte Vorranggewässer in einem Maßnahmenprogramm aufgenommen worden, die unter Beibehaltung einer für die Landwirtschaft notwendigen Vorflutsicherung in einen guten Ökologischen Zustand zu versetzen sind.

Für den Gewässerpflegeverband Tensfelder Au-Schmalensee trifft dies auf die Gewässer Alte Schwentine, Tensfelder Au und den Schlamersdorfer Moorgraben vom Nehmser See bis zur Tensfelder Au zu.
Durch Satzungsänderung am 18.04.1995 wurde aus dem Wasser- und Bodenverband Tensfelder Au-Schmalensee der Gewässerpflegeverband Tensfelder Au-Schmalensee
Der Verband umfasst die Einzugsgebiete der Gewässer Tensfelder Au, Thranbruchsau und Schwentine.

Die Gesamtfläche des Gewässerpflegeverband umfasst 10.532 ha.

Er übernimmt damit die Aufgabe, an 75.908 m offenen Gewässern,  9.752 m Rohrleitungen und 5.579 m Rohrleitungen ohne Gewässereigenschaft, den schadlosen Abfluss des Wassers zu gewährleisten, und ist auch verantwortlich für eine naturnahe Pflege und Entwicklung dieser Fließgewässer.